Richtlinien Rosenmontagszug

Auszug der Richtlinien für die Durchführung von Karnevalsumzügen in der Stadt Stolberg

Allgemeines

Fastnachtsumzüge bedürfen, da sie die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen, einer
Erlaubnis gem. § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung. Insofern gem. § 41 Abs. 7 Landesstraßengesetz keiner Sondernutzungserlaubnis.
Die vorliegenden Richtlinien und Sicherheitsbestimmungen dienen dazu, Gefahren und Unfälle zu vermeiden. Sie sind Bestandteil der Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde.
Fahrzeuge (Festwagen und Zugmaschinen)

Alle am Umzug teilnehmenden Fahrzeuge unterliegen den Zulassungsbedingungen der Straßenverkehrszulassungsordnung.

Für die äußere Sicherung der Festwagen muss eine Verkleidung (Schürze) an den Seitenflächen und an der Rückfront vorhanden sein. Dabei darf der Abstand zwischen Bodenniveau und Schürze höchstens 30 cm betragen. Die Schürze muss so stabil sein, dass sie bei kräftigem Druck nicht nachgibt.
An der Frontseite ist eine entsprechende Vorrichtung anzubringen, mit der verhindert wird, dass Personen unter den Zugwagen geraten.
Zugmaschinen (Traktoren) sind mit Schürzen zu versehen, wenn die Spurbreite der
Hinterräder von der Spurbreite der Vorderräder abweicht.
Es dürfen nur Schlepper als Zugfahrzeuge eingesetzt werden, deren Hinterräder die Höhe von 1,80m und deren Vorderräder die Höhe von 1,10m nicht übersteigen.
Die Festwagen dürfen folgende Maße nicht überschreiten:

a) Breite: 2,50m b) Höhe: 4,00m c) Länge von Einzelfahrzeugen: 8,00m d) Länge des gesamten Zuges (Zugmaschine mit Anhänger: 12,00m
Die Aufbauten sind so fest und sicher zu gestalten, dass Personen auf dem Fahrzeug und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden.
Das Aufspringen auf die Festwagen durch unbefugte Personen ist durch bauliche
Maßnahmen auszuschließen. Die Ladefläche von Motivwagen muss für die Personenbeförderung tritt- und rutschfest sein.
Für jeden Sitz- und Stehplatz muss eine ausreichende Sicherung gegen Verletzungen und Herunterfallen bestehen.

Es werden nur Züge mit maximal einem Anhänger zugelassen.
Bei Verkleidungen von Fahrzeugen dürfen keine scharfkantigen oder sonstigen gefährlichen Teile hervorstehen. Gleiches gilt für den Schutz der Personen, die auf dem Fahrzeug befördert werden.
Abweichungen von den Maßen der Festwagen bzw. Zugmaschinen bedürfen der Zustimmung der Zugleitung und der örtlichen Ordnungsbehörde.
Bei Motivwagen mit Personenbeförderung ist ein zugelassener Feuerlöscher (BG12)
mitzuführen.

Abnahme der Fahrzeuge

An dem Umzug dürfen nur Fahrzeuge teilnehmen, die dem Veranstalter (Zugleitung)
gemeldet sind.

Jeder Motivwagen ist mindestens von 2 Ordnern zu begleiten, bei größeren Motivwagen ist die Zahl der Ordner in eigener Zuständigkeit entsprechend zu erhöhen.
Die Einhaltung der Richtlinien hinsichtlich Aufbau und Verkleidungen ist von der Zugleitung rechtzeitig zu überprüfen, dass vor dem Umzug Gelegenheit zur Abhilfe besteht.
Die Polizei / Stadt Stolberg als Genehmigungsbehörde behalten sich vor, vor Umzugsbeginn Fahrzeuge zu überprüfen und gegeben falls vom Umzug auszuschließen.

Verhalten während des Umzuges

Während des Umzuges darf von Kraftfahrzeugen nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden
Die Ordner sind als solche kenntlich zu machen. Sie sind eindringlich auf Ihre Aufgabe hinzuweisen. Dazu gehört insbesondere, dass sie Zuschauer davon abhalten, zu nahe an die Motivwagen und Zugmaschinen heranzutreten oder gar aufzuspringen. Flaschen, Kartons oder andere Verpackungsmaterialien dürfen von den Wagenbesatzungen nicht vom Wagen geworfen werden. Ansonsten darf nur solches Wurfmaterial benutzt werden, mit dem keine Sachbeschädigungen oder Verletzungen angerichtet werden können. Außer Fahrrädern sind Zweiräder von den Umzügen ausgeschlossen. Pferde dürfen nur von geübten Reitern geritten werden. Sie müssen gesund sein und dürfen nicht durch Arzneimittel beruhigt werden. Die Züge müssen geschlossen gehalten werden. Das selbstständige Halten oder Stehenbleiben einzelner Gruppen oder Fahrzeuge soll unterbleiben, damit der Zug nicht auseinandergerissen wird.